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ALLGEMEINE GESCHÄFTS-BEDINGUNGEN

Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte für eine Veranstaltung der 10 Punkte GmbH, Neuer Kamp 32, 20357 Hamburg erkennt der Besucher die nachfolgenden Bedingungen der 10 Punkte GmbH als Veranstalter im Rahmen des Vertragsverhältnisses als für ihn rechtlich bindend an.

Die vom Besucher erworbene Eintrittskarte gilt ausschließlich für die gelöste Vorstellung nach Maßgabe der gedruckten Angabe gemäß Kartenaufdruck. Der Besuch der 10 Punkte GmbH Veranstaltung unterliegt den Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Der Besucher ist verpflichtet, auf Anforderung durch das Kontrollpersonal zum Zwecke des Altersnachweises einen gültigen Personalausweis vorzulegen. Ein Anspruch auf Erwerb einer Eintrittskarte oder auf Einlass in die Veranstaltung entfällt trotz Vorlage einer gültigen Eintrittskarte dann, wenn der Altersnachweis nicht erbracht werden kann. Schadensersatzansprüche des Besuchers wegen eines verwehrten Einlasses sind ausgeschlossen.

In Spielstätten ohne feste Bestuhlung gibt es keinen Anspruch auf einen Sitzplatz.

Im Vorverkauf erworbene Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen. Eine Erstattung des Kaufpreises, eine Gutschrift oder eine sonstige Erstattung ist ausgeschlossen.
Mit Beginn der Vorstellung verfällt der Anspruch des Besuchers auf Zuteilung des gemäß Eintrittskarte vorgesehenen Sitzplatzes. Der Besucher hat dann lediglich einen Anspruch auf Zuweisung eines nicht belegten, anderweitigen Sitzplatzes, falls vorhanden.

Für Schäden, die durch Dritte verursacht werden, sowie für verlustig geratene Wertgegenstände ist eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.

Die 10 Punkte GmbH ist, unbeschadet ihrer sonstigen Rechte, berechtigt, im Falle erheblicher oder wiederholter Störungen und Verstöße gegen diese Bestimmungen im Einzelfall ein Hausverbot für ihre Veranstaltungen zu erteilen.

Programm-Änderungen sind nicht beabsichtigt, aber möglich. Ein Schadensersatzanspruch bei Abänderung ist ausgeschlossen.

Zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Eintrittskarten zu überhöhten Preisen wird die Zustimmung der 10 Punkte GmbH zum Eintritt eines Dritten in den Veranstaltungsvertrag in den folgenden Fällen nicht erteilt:

– bei gewerblicher oder kommerzieller Veräußerung des Besuchsrechts oder von Eintrittskarten ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch die 10 Punkte GmbH

– bei der Veräußerung von Eintrittskarten im Rahmen von nicht von der 10 Punkte GmbH autorisierten Auktionen (insbesondere im Internet, z.B. eBay) selbst oder durch Dritte

– bei der Veräußerung von Eintrittskarten, wenn der angebotene Wiederverkaufspreis das für diese Eintrittskarten der 10 Punkte GmbH geschuldete Entgelt zuzüglich einer Pauschale von 2 Euro um mehr als 15 % übersteigt.

Bitte beachten Sie, dass bei Gastspielen die AGBs der jeweiligen Veranstalter gelten.

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